Licht ins Dunkel der Parteispenden bringen
Im Tessin müssen Parteien künftig offenlegen, woher sie das Geld haben. Eine schweizerische Pionierleistung - aber nicht vorbehaltlos zur Nachahmung empfohlen.
Von Antonio Cortesi, Lugano
Politik wird immer teurer. Parteien mit potenten Spendern im Rücken haben bessere Chancen, ihre Botschaften unters Volk zu bringen und Wahlen zu gewinnen. Das schafft ungleiche Verhältnisse, der politische Wettbewerb wird verzerrt, und bis zur "gekauften Politik" ist es oft nur ein kleiner Schritt.
In Erinnerung bleibt der Fall des früheren Stadtzürcher Gemeinderats Daniel Holzreuter. Der SVP-Mann hatte im Auftrag der Emil Frey AG bezahlte anwaltschaftliche Politarbeit geleistet. Weiter zurück liegt ein anderer Fall: 1993 hatte die Waffenproduzentin Oerlikon-Bührle Holding beschlossen, die vier Bundesratsparteien mit jährlich 15 000 Franken und die übrigen Parteien mit je 3000 Franken zu unterstützen. Im Tessin ist im Februar dieses Jahres ein ähnlicher Fall aufgeflogen: Die Kursaalgesellschaft von Mendrisio hatte den Regierungsparteien Spenden von je 20 000 Franken offeriert - als kleines Entgelt für den Erhalt der Spielbanklizenz.
Spitzenreiterin Marina Masoni
Die Lega dei Ticinesi fand damals an der Spende der Geldspielbranche nichts Anstössiges. Die Zeiten seien schliesslich vorbei, meinte Lega-Chef Giuliano Bignasca, als sich die Parteien "mit dem Verkauf von fritierten Fischlein an Dorffesten" finanzierten. Die SP hingegen empörte sich über die "immer gefährlichere Verquickung von Politik und Wirtschaft". Die beiden FDP-Grossräte Venanzio Menghetti und Giovanni Merlini fühlten sich bestätigt: Schon 1995, im Nachgang zu den kantonalen Wahlen, hatten sie mit einem parlamentarischen Vorstoss mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung gefordert.
Gerüchte, wonach damals die von Wirtschaftskreisen unterstützte FDP-Regierungsratskandidatin Marina Masoni für ihre Wahlkampagne eine halbe Million Franken zur Verfügung hatte, konnten nie erhärtet werden. "Dennoch wurde klar", sagt heute Menghetti, "dass die Kosten für den Wahlkampf im Vergleich zu früher enorm gestiegen sind." Ein grosser Teil der Gelder fliesst in die mediale Vermarktung der Kandidaten und in die Lohntüten von professionellen Kommunikatoren. Dabei ist oft auch für die Parteizentralen nicht völlig klar, woher ihre Spitzenkandidaten den Obolus haben. Das Wahlbudget der Tessiner Freisinnigen belief sich 1995 "bloss" auf rund 250 000 Franken.
Jetzt soll im Tessin alles transparenter und gerechter werden. Das Kantonsparlament hat kürzlich, rechtzeitig vor den Wahlen im nächsten Frühjahr, ein neues Gesetz über die politischen Rechte verabschiedet. Die drei Eckpunkte: Parteien müssen Zuwendungen von über 10 000 Franken der Staatskanzlei melden; Betrag und Namen des Spenders werden im Amtsblatt veröffentlicht. Kandidaten sowie Initiativ- und Referendumskomitees müssen einen Monat vor dem Wahl- oder Abstimmungstag Beiträge von über 5000 Franken offenlegen. Und: Der Gesamtbetrag der Spenden für den Wahlkampf eines Kandidaten darf 50 000 Franken nicht überschreiten.
Das Tessin kann sich rühmen, als erster Kanton die brisante Frage der Parteispenden gesetzlich geregelt zu haben. Doch hat er die richtige, hat er eine praktikable Lösung gefunden? Kritische Stimmen gab es bereits im Grossen Rat. Mit diesen Bestimmungen im Wahlgesetz werde den Parteien von vornherein der Stempel "mafioser Vereinigungen" aufgedrückt, hiess es etwa. Zudem könne der Zwang zur Offenlegung leicht umgangen werden, indem man den Spendenbetrag künstlich unter den meldungspflichtigen Limiten festsetze.
Die grössten Zweifel ergeben sich aus dem vorgeschriebenen Gesamtbetrag von maximal 50 000 Franken. "Damit bewirkt das Gesetz genau das Gegenteil dessen, was ursprünglich beabsichtigt war", sagt der Staatsrechtler Tiziano Balmelli, "nämlich weniger statt mehr Gerechtigkeit." Balmelli schreibt an der Universität Freiburg eine Doktorarbeit über die Parteienfinanzierung und verfasste eine Studie, die den Tessiner Behörden als Grundlage diente. "Der Kanton hat nichts verstanden. Mit dieser Bestimmung begünstigt er Kandidaten, die nicht auf Spenden angewiesen sind und über genügend Eigenmittel verfügen."
Richtiger Weg, falsche Methode
Balmellis Gegenvorschlag: Nicht die Summe der Spenden sollte begrenzt werden, sondern das Total der Ausgaben eines Wahlkampfes (Fremd- und Eigenmittel zusammen). Dabei werde man durchaus eine einvernehmliche Lösung finden können. Der Höchstbetrag müsste in einem vernünftigen Rahmen angesetzt und nach politischen Ämtern (Regierungsrat, Grossrat usw.) abgestuft werden. Im übrigen würden sich die Parteien gegenseitig kontrollieren, was aufgrund der öffentlichen Propaganda möglich sei. Um dem Kanton Tessin Druck aufzusetzen, will Balmelli beim Bundesgericht gegen das neue Gesetz eine staatsrechtliche Beschwerde einreichen.
Immerhin hält Balmelli seinem Kanton zugute, dass er den Anstoss für einen Richtungswechsel gegeben habe. In der Schweiz sei die Parteispendendebatte auf dem Niveau der siebziger Jahre stehengeblieben und damit in einer Sackgasse gelandet. Damals glaubte man, eine transparente Lösung lasse sich nur erreichen, wenn der Staat die Parteien bezahle. Zugleich war aber stets klar, dass eine öffentliche Finanzierung beim Volk kaum eine Mehrheit finden würde. Heute, da die Staatskassen leer sind, hätte ein solcher Vorschlag erst recht keine Chance. Zudem, so der Zürcher Politologe Ulrich Klöti, gäbe es ein endloses Feilschen um den Finanzierungsschlüssel. Eine scheinbar naheliegende Lösung wäre die Ausschüttung von Staatsgeldern aufgrund der Sitzverteilung in den Parlamenten. "Doch damit würden die bestehenden Kräfteverhältnisse zementiert. Neue Parteien hätten das Nachsehen."
Deutschland ist kein Vorbild
"Wir müssen endlich vom Mythos wegkommen, öffentliche Parteienfinanzierung sei sauber, private dagegen schmutzig", fordert Balmelli. Selbst in Deutschland, wo die Parteien wie in keinem anderen Land mit öffentlichen Geldern unterstützt werden, sei man bekanntlich vor erfolgreichen Druckversuchen aus der Privatwirtschaft nicht gefeit. Der Flick-Skandal etwa, der in den achtziger Jahren die Republik aufwühlte, werde heute schlicht verdrängt. Der steinreiche Industrielle Friedrich Karl Flick hatte damals den Parteien Millionen gespendet, angeblich um für sich eine Steuerbefreiung auszuhandeln (was allerdings nie bewiesen werden konnte).
Das deutsche Modell ist für Balmelli aus einem weiteren Grund nicht nachahmenswert. Die Zuteilung staatlicher Beiträge an die Parteien obliegt dem Bundestag. Dieser entscheidet also in eigener Sache. Die Folge: Der Appetit wächst. In einem Vierteljahrhundert sind die Zuschüsse an die im Parlament vertretenen Parteien regelrecht explodiert: von 615 Millionen DM (Legislatur 68-71) auf 5987 Millionen (Legislatur 91-94).
Die Nagelprobe für den Tessiner Vorschlag steht noch bevor. "Ein interessantes Experiment, auch für die anderen Kantone", meint Ulrich Klöti. Zugleich warnt der Politologe vor zu grossen Hoffnungen. Es gebe viele Möglichkeiten, solche Vorschriften durch verdeckte Zahlungen zu umgehen. Abschreckendes Beispiel: "In den USA gibt es ähnliche Bestimmungen. Doch dies hat nicht dazu geführt, dass weniger Geld im Spiel ist, wie die Wahlkampagne von Ex-Senator D'Amato wieder einmal gezeigt hat." D'Amato wollte sich seine Wiederwahl mit einem 20 Millionen Dollar teuren Wahlkampf sichern.
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